AGBs

Anmeldung und Vertragsabschluss

Wir bitten Sie Ihre Anmeldung/Reservierung in schriftlicher Form vorzunehmen.
Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Buchung durch MünchenGuides. Der Auftraggeber erkennt damit die aus der Buchung entstehenden Forderungen an. Mit der Anmeldung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MünchenGuides.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt durch MünchenGuides nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage vor der Führung zur Zahlung fällig.

Leistungen

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung unserer Auftragsbestätigung und im übrigen aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Auftragsstornierungen

Vor Beginn der Führungen kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem das Rücktrittsschreiben bei uns eingeht. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Der zu zahlende Ersatzanspruch bei Rücktritt beträgt:

bis 40 Tage vor Leistungserbringung: kostenfrei
bis 14 Tage vor Leistungserbringung: 50 %
bis 7 Tage vor Leistungserbringung: 85 %
bis 2-1 Tage vor Leistungserbringung: 100 %
des vereinbarten Honorars.

Erscheint die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt.

Rücktritt durch MünchenGuides

MünchenGuides behält sich vor in folgenden Fällen den Vertrag zu kündigen:
– bei Einwirkung höherer Gewalt
– bei akuter Erkrankung eines Stadtführers
– wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. – wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.

Verspätung der Gruppe

Bei einer Verspätung der zu führenden Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe danach nicht, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % berechnet. Erscheint die Gruppe bis spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist gleichfalls zu 100 % fällig. MünchenGuides wird jedoch auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig.

Eintrittsgelder

Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.

Datenschutz

Kundendaten werden von MünchenGuides ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Haftung

MünchenGuides haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. MünchenGuides haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (u.a. Busunternehmen, Limousinenservice, Taxifahrten). Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. MünchenGuides übernimmt keine Haftung bei Unfällen und anderen Schäden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt.